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Admin-C

Der Admin-C wird direkt bei der Registrierung einer neuen Domain abgefragt. Er stellt den administrativen Ansprechpartner der Domain dar. Es kommt insbesondere bei Einzelunternehmen vor, dass Domaininhaber und Admin-C die selbe Person sind. In größeren Firmen dagegen wird meist ein IT-Spezialist als Admin-C beauftragt.
Der Admin-C muss dabei mit vollem Namen und Adresse oder mit der Firma auf der Webseite benannt werden. Ebenfalls ist er mit diesen Daten bei den Registrierungsstellen der Domain eingetragen. Er hat die Befugnis, sämtliche Entscheidungen bezüglich der Webseite bzw. Domain zu treffen. Selbst eine Löschung kann durch den Admin-C erfolgen. Dennoch ist er dem Domaininhaber gegenüber weisungsgebunden und kann demzufolge nicht die Löschung ohne dessen Einverständnis beantragen.
Auch in rechtlichen Belangen und bei Auseinandersetzungen, etwa durch Markenrechtsverletzungen kann der Admin-C heran gezogen werden. Oft genug wurde dabei auch der Admin-C, der immer eine natürliche Person sein muss, erfolgreich verklagt, der Domaininhaber hingegen blieb verschont.

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