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Abmahnung

Generell gibt es die Möglichkeit einer Abmahnung in vielen Bereichen. Dies ist meist eine außergerichtliche Einigung über einen Tatbestand. Derjenige, der sich in seinen Rechten angegriffen fühlt, kann durch eine Abmahnung eine Unterlassungserklärung des jeweiligen Gegners einfordern. Zudem wird dadurch die Verletzung seiner Rechte schriftlich festgehalten. Die Unterlassungserklärung durch den Schuldigen wird in der Abmahnung allerdings erst einmal nur angefordert. Wird diese Erklärung nicht innerhalb der hier gesetzten Frist abgegeben, so kommt es fast unweigerlich zum Rechtsstreit.
Auch im World Wide Web findet man heute jede Menge Abmahnungen. Besonders häufig beziehen sich diese auf die Verletzung von Markenrechten bei der Wahl eines Domainnamens. Deshalb sollte man einer solchen Abmahnung bereits frühzeitig vorbeugen, indem man sich bereits bei der Wahl der Domain über evtl. bestehende Rechte Dritter informiert.
Gibt man seine Unterlassungserklärung ab, so muss man den betreffenden Domainnamen wieder freigeben und zusätzlich die Kosten für den Anwalt der Gegenseite tragen. Eine andere Variante ist die, eine negative Feststellungsklage durchzuboxen. Allerdings wird diese nur bei tatsächlich unrechtmäßigen Abmahnungen von Erfolg gekrönt sein. Außerdem fallen hier auch Kosten für einen Anwalt an, der zusätzlich erforderlich wird.

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