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Teledienstgesetz TDG

Das Teledienstgesetz stellt ein bundesdeutsches Gesetz dar, welches bereits am 22. Juli 1997 eingeführt wurde. Abgekürzt wird es häufig mit dem Kürzel TDG. Das TDG regelte dabei die Nutzung der verschiedenen Teledienste, ist heute aber nicht mehr aktuell. Bereits im Jahre 2003 wurde es durch das bekanntere Telemediengesetz ersetzt, welches umfangreiche Neuerungen im Bereich der Telemedien mit sich brachte. Das Teledienstgesetz wurde ursprünglich verabschiedet, um eine einheitliche Regelung bezüglich der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeien der einzelnen, elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu erhalten. Dabei sollten einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, an die sich jeder halten muss.
Das Teledienst- bzw. das neuere Telemediengesetz betrifft dabei auch den Bereich der Individualkommunikation und damit auch sämtliche Webseiten, die im Internet zur Verfügung stehen. Speziell die gewerblich betriebenen Webseiten sind von eben diesen Gesetzen betroffen. Eine der wichtigsten Regelungen im Telemediengesetz ist wohl die Impressumspflicht, laut der jeder Webseitenbetreiber sich mit Namen und Adresse im Impressum offenbaren muss.

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