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Telekommunikationsgesetz TKG

Das Telekommunikationsgesetz besteht bereits seit dem 25. Juli 1996 und wird häufig auch mit dem Kürzel TKG abgekürzt. Die Aufgabe dieses Gesetzes besteht in der Regelung des Wettbewerbs im Bereich Telekommunikation, wodurch das Telekommunikations-Monopol des Staates aufgehoben wurde. Als Telekommunikation nach dem Telekommunikationsgesetz wird dabei jeglicher Austausch von Daten oder anderen Informationen über eine größere Distanz hinweg angesehen, wobei als Grundvoraussetzung gilt, dass hierfür elektronische Techniken oder Geräte genutzt werden, wie etwa die Telefone.
Die ursprüngliche Fassung des TKG besteht also schon weit über zehn Jahre, innerhalb dieser Zeit hat sich im Bereich der Telekommunikation natürlich einiges getan, sodass auch zahlreiche Änderungen im TKG aufgenommen werden mussten. Das TKG sorgt nicht nur für die Regulierung des Wettbewerbs, sondern regelt auch das stete zur Verfügung Stehen sämtlicher Telekommunikationsangebote. Außerdem wird darin die Frequenz-Zuteilung geregelt, ebenso wie die Zulassung bestimmter Mehrwertdienste, die bisher unter den 0190er Vorwahlen erreicht werden konnten, heute aber durch die 0900er Vorwahlen gekennzeichnet sind.

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